Bachblütentherapie

Die Bachblütentherapie ist eine natürliche und ganzheitliche Methode, die bei Hunden und Katzen immer beliebter wird. Diese Therapie basiert auf den von Dr. Edward Bach entwickelten Blütenessenzen, die aus verschiedenen wild wachsenden Blumen hergestellt werden. Jede Blütenessenz soll bestimmte emotionale oder verhaltensbezogene Probleme ansprechen und ausgleichen.

Bei Hunden und Katzen kann die Bachblütentherapie bei einer Vielzahl von Problemen eingesetzt werden. Darunter sind z.B.  Angst, Stress, Trauer, Unsicherheit, Aggression, Trennungsangst und vieles mehr. Die Blütenessenzen werden in verdünnter Form verabreicht und können entweder direkt ins Maul des Tieres gegeben oder in sein Trinkwasser gemischt werden. Ebenso können die Blüten über das Futter aufgenommen werden, oder, wenn das Tier sehr mäkelig und dazu noch sehr scheu ist, über das Fell.

Die bekannteste Bachblütenmischung sind Rescue-Tropfen, die meiner Empfehlung nach in jede Taschenapotheke gehören, für Mensch als auch Tier. Diese Tropfen wende ich auch gerne beim Termin an, wenn Ihr Tier sehr unruhig oder ängstlich ist, um es vor der Untersuchung ein wenig zu beruhigen.

Die Anwendung der Bachblütentherapie erfordert eine individuelle Auswahl der passenden Blütenessenzen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Tieres zugeschnitten sind. Als Tierheilpraktikerin habe ich die notwendige Erfahrung – auch hier arbeiten wir mit einem kleinen Fragebogen – eine individuelle Mischung für Ihr Tier zusammen zu stellen.

Immer mehr Tierbesitzer erkennen die Vorteile der Bachblütentherapie für ihre pelzigen Gefährten. Mit Bachblüten finden Sie eine natürliche und schonende Methoden, um deren Wohlbefinden zu fördern. Mit ihrer sanften Wirkungsweise und ihrem ganzheitlichen Ansatz kann die Bachblütentherapie eine wertvolle Ergänzung zur konventionellen Behandlung sein. Bachblüten helfen Hunden und Katzen emotionale Ungleichgewichte zu überwinden und ein harmonisches Leben zu führen.

Rechtlicher Hinweis im Sinne des deutschen Heilmittelwerberechts § 3 HWG.
Ich weise darauf hin, dass die von mir auf diesen Seiten erwähnten Therapieverfahren
nicht naturwissenschaftlich bewiesen und von der Schulmedizin nicht anerkannt sind.